Was können wir für Sie tun?
Rufen Sie uns an: 04105 554455
oder schreiben Sie uns:
info@ulrich-immobilien.eu!
Ab dem Moment, wo Sie uns den Auftrag für den Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, Ihres Grundstücks oder Ihrer Gewerbeimmobilie geben, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Eigentümerwechsel zügig und problemlos erfolgt.
Wir prüfen die rechtliche Lage und welche Optionen für eine optimale Vermarktung Ihrer Immobilie bestehen. Gibt es Grundbucheintragungen, die nicht einfach zu löschen sind, Wegerechte, die nicht eingetragen wurden oder sogar Altlasten auf dem Grundstück?
Manchmal ist eine zeitaufwendige Recherche erforderlich oder Unterlagen müssen besorgt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie, damit im Kaufvertrag alles Notwendige enthalten ist und juristische Probleme und möglicherweise hohe Kosten im Nachgang vermieden werden. Unzureichende Objektunterlagen führen zudem zu Unsicherheit und Misstrauen aufseiten des Käufers, was den Verkaufsprozess belastet und verzögert.
Wenn ein Käufer gefunden wurde und Einigkeit über die Rahmenbedingungen und den Kaufpreis besteht, folgen die nächsten Schritte.
Um den Kauf rechtskräftig abzuschließen, fertigt der Notar Ihrer Wahl einen (kostenpflichtigen!) Vertragsentwurf an. Sollte Ihnen das „Juristendeutsch“ verwirrend erscheinen, stehen wir mit unserer Erfahrung gern für die „Übersetzung“ zur Verfügung.
Wir bereiten alles vor, besorgen alle Unterlagen, die noch fehlen könnten. Wenn es Wünsche gibt, erledigen wir diese prompt – nur an den Wundern arbeiten wir noch …
Selbstverständlich begleiten wir Sie zu Ihrem Termin beim Notar. Bevor der Notar den Kauf mit Unterschrift und Siegel beurkundet, beantwortet dieser gern eventuelle letzte Fragen zum Vertrag.
Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung und der Verkäufer zur Übergabe der Immobilie. Der Notar veranlasst und überwacht nunmehr alle notwendigen Schritte von der Auflassungsvormerkung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Wir kennen die Abfolge und helfen Ihnen, falls es irgendwo stockt.
Zur offiziellen Übergabe der Immobilie sind wir vor Ort und erstellen ein Übergabeprotokoll. Jetzt ist Ihr Umzug dran. Wir helfen Ihnen gern bei der Koordination! Wir verleihen einen Anhänger und empfehlen Ihnen zwei Umzugsunternehmen, die unseren Kunden attraktive Preise anbieten.
Selbstverständlich sind wir auch nach der Abwicklung des Immobilienkaufs weiter für Sie da!
Hier finden Sie Listen mit den Unterlagen, die beim Verkauf benötigt werden:
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus
Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Sie haben dazu Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Beschaffung? Wir helfen Ihnen gerne.
Privatverkäufe bergen aufgrund der fachlichen Unwissenheit sowohl des Käufers als auch des Verkäufers ein hohes Risiko in sich. Durch mangelhafte Vereinbarungen über den Leistungsumfang zum Beispiel kann es nach dem Verkauf zu Auseinandersetzungen kommen. Der Käufer hat viel Geld für die Immobilie bezahlt und ist deshalb eher konfliktbereit, wenn Probleme auftreten. Wenn bei Differenzen Gutachter eingeschaltet werden, können hohe Kosten entstehen.
Das ist individuell abhängig von der Immobilie und der Verkaufsform: Bieterverfahren, stille (diskrete) Vermarktung oder öffentlich in allen Medien. Durchschnittlich benötigen wir von der Erstbesichtigung bis zur Beurkundung acht Wochen.
Wichtig ist, dass alle Formulierungen des Kaufvertrags klar und eindeutig sind. Die Leistungsbeschreibung muss korrekt sein, alles Wichtige muss enthalten sein. Wir verstehen uns als neutraler Berater für beide Seiten. Es wird nichts verschwiegen. Es muss jede Situation geklärt sein. Es darf keine Missverständnisse geben. Zugesicherte Eigenschaften müssen klar definiert werden.
Durch die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Notaren und unsere jahrzehntelange Erfahrung haben wir viel Know-how in der Formulierung von Kaufverträgen gesammelt.
Achtung: Gehen Sie nicht zu schnell zum Notar. Der Verkauf sollte erst beurkundet werden, wenn Rechtssicherheit besteht. Essenziell ist auch, dass der Kaufpreis vor Übergabe der Immobilie fließt.
Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis, Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer, ihre Kontonummer, alle grundbuchrelevanten Unterlagen und ggf. den Erbschein oder eine entsprechende Vollmacht mit. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein. Das besprechen wir vor Beurkundung mit Ihnen.
Die Übergabe kann im günstigsten Fall vier Wochen nach dem Notartermin erfolgen, wenn vorher alles geregelt wurde. Der Zeitraum ist sehr individuell und hängt häufig von der Erteilung der Auflassungsvormerkung durch das Grundbuchamt ab. Hier helfen uns unsere guten, über Jahrzehnte gewachsenen Kontakte zu allen beteiligten Stellen, lange Wartezeiten zu vermeiden.
Die Bank zahlt frühestens nach vier Wochen, sobald die Auflassungsvormerkung beim Grundbuch eingetragen ist, die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind, die Grundschuldbestellungsurkunde eingetragen worden ist und der Notar zur Zahlung aufgefordert hat. Wenn der Verkauf von Anfang an richtig vorbereitet wurde, entstehen hier keine Verzögerungen.
Mit der Eintragung ins Grundbuch gehen die Eigentumsrechte über.
Die Gebühren des Notars zahlt in der Regel der Käufer, das ist jedoch frei verhandelbar.
Bei privaten Immobilien werden die Maklerkosten geteilt. Es können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wie eine inklusive Courtage, was jedoch die Kaufnebenkosten erhöht.
Grundstücke, Anlageobjekte und gewerbliche Objekte sind zuzüglich Courtage. Auf Wunsch sind Einzelvereinbarungen möglich.
Nein, aber es gibt Haftungsrechte. Immobilienkaufverträge können bei „Arglist“ widerrufen werden. Das kann der Fall sein, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, zum Beispiel wenn die Wohnfläche falsch angegeben wird. Häufig werden ausgebaute Kellerräume als Wohnraum angegeben oder ausgebaute Spitzböden als Schlafzimmer, was baurechtlich nicht zulässig ist.
Wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist und alle weiteren erforderlichen Schritte erledigt sind, klären wir, ob der Verkäufer ausgezogen ist. Der Übergabetermin findet mit allen Beteiligten statt. Die Immobilie wird vor Ort in Augenschein genommen. Es wird geprüft, ob alle vertragsrelevanten Punkte ordnungsgemäß erfüllt sind, wie Räumung, Mietfreiheit usw. Ein Übergabeprotokoll mit allen individuellen Vereinbarungen entsprechend dem Leistungsumfang des Vertrags erstellt, außerdem werden die Zählerstände notiert. Der Eigentümer sowie der Käufer können sich durch Vollmacht von uns vertreten lassen. Anschließend erfolgt eine Information an den Notar.
Zugesicherte Eigenschaften müssen vorhanden sein. Ansonsten gilt bei gebauten Immobilien gekauft wie besehen bzw. wie hätte besichtigt werden können. Die Gewährleistungsansprüche für die Immobilie gehen auf den Käufer über. Diese müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Bei Neubauten gilt die gesetzlichen Gewährleistung.
Unser hauseigener Anhänger steht Kunden kostenlos zur Verfügung. Wir haben Kontakt zu einer Reihe von Umzugsfirmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die unseren Kunden günstige Konditionen bieten.
Außerdem arbeiten wir eng mit ortsansässigen Handwerksbetrieben zusammen – diesen Service kann jeder Käufer kostenlos in Anspruch nehmen. Wir klären vorab, welcher Betrieb Kapazitäten hat und welche Kosten auf den Auftraggeber zukommen.
Das ist abhängig vom Einzelfall und im Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu klären. Manchmal entsteht eine Steuerpflicht allein durch eine Änderung der Lebensumstände. In einigen Fällen reicht schon eine Verschiebung des Termins der Beurkundung, um eine Steuerpflicht zu vermeiden.
Kommen Sie bei uns vorbei, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
„Ich war äußerst zufrieden mit der Maklerfirma! Kompetente Beratung, sehr engagierte Verkaufsabwicklung und ein Endpreis für meine Immobilie, von dem ich nicht zu träumen gewagt hätte! Die Leute wissen, was sie tun!!! Absolut empfehlenswert!“
Kerstin Seidel
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